Baurecht

Das Bauvertragsrecht begleitet die Beteiligten am Bau in jeder Phase. Einen Bauvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern. Ich berate Sie beispielsweise bei:

  • Abschluss und Inhalt des Bauvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB
  • Haftung für mangelhafte Bauleistung:
    • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Bauverträgen)
    • Gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn
    • Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

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