Erbrecht

Erbrecht

Im Erbrecht berate ich Sie sowohl als künftiger Erblasser, als auch als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Themen sind hier insbesondere:

    • Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
    • die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
    • die (fehlende) Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
    • Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz, insbes. die Möglichkeiten zur lebzeitigen Vermögensübertragung
    • Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung
    • Erbverträge, auch mit Pflichtteils- oder Erbverzicht gegen Abfindung
    • Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
    • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
    • Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch
      • Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
      • Geltendmachung von Pflichtteilsrechten und sonstigen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen
      • Begleitung im Erbscheinerteilungsverfahren

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