Erbrecht
Im Erbrecht berate ich Sie sowohl als künftiger Erblasser, als auch als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Themen sind hier insbesondere:
-
- Ansprüche von Ehegatten, Eltern und Kindern auf deren Pflichtteil
- die Scheidung von Ehen, voreheliche Kinder und das Entstehen von Patchwork-Familien
- die (fehlende) Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
- Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Handelsgesetzbuches und Lebenspartnerschaftsgesetz, insbes. die Möglichkeiten zur lebzeitigen Vermögensübertragung
- Testamente mit Anordnungen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung
- Erbverträge, auch mit Pflichtteils- oder Erbverzicht gegen Abfindung
- Ausgestaltung von Regelungen zu Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamente
- Ausschlagung oder Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes durch
- Einsetzung von Nachlasspflegern und Kontrolle von Testamentsvollstreckern
- Geltendmachung von Pflichtteilsrechten und sonstigen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen
- Begleitung im Erbscheinerteilungsverfahren